In der nachfolgenden Tabelle haben wir die Richtlinien der Landesärztekammern für Webseiten einer Arzthomepage verlinkt. Die Unterschiede liegen vor allem in der Ausführlichkeit. Deshalb kann es sich lohnen die Seiten mehrerer Ärztekammern zu studieren. Weitere häufige Fragen beantworten wir hier. Gerne beraten wir Sie auch persöhnlich in Ihrem Anliegen.

Landesärztekammer Richtlinie Anmerkungen
Baden-Württemberg Link sehr ausführlich mit Tips zur Gestaltung
Bayern Link über Außendarstellung allgemein mit besonderer Berücksichtigung des Internets
Berlin Link notwendige Angaben im Impressum
Brandenburg Link gut gemachte Darstellung
Bremen Link Angaben im Impressum
Hamburg Link kurz und knapp mit Musterbeispiel
Hessen - keine Angaben gefunden
Mecklenburg-Vorpommern - keine Angaben gefunden
Niedersachsen Link Linksammlung mit sehr umfangreichen, teilweise sehr technischen Informationen
Nordrhein - keine Angaben gefunden
Rheinland-Pfalz Link knappe Infos
Saarland - keine Angaben gefunden
Sachsen-Anhalt Link nur über Werbung allgemein
Schleswig-Holstein - keine Angaben gefunden
Thüringen Link nur telefonische Beratung
Westfalen-Lippe Link behandelt Werbung allgemein, kleiner Absatz zu Internetseiten
Bundesärztekammer Link recht ausführlich, aber teilweise veraltet

Anmerkungen: Viele Landesärztekammern raten noch von Fotos in ärztlicher Arbeitskleidung ab. Das "Weißkittelverbot" ist aber nach einer Entscheidung vom Bundesgerichtshof erheblich gelockert worden (Az. I ZR 51/04). Näheres findet sich u.a. hier.